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Allgemeine Vertragsbedingungen für die Teilnahme an Sprachkursen der LingoWelt Sprachschule

Who Are We

​1. Geltungsbereich, Vertragsparteien, Vertragsgegenstand

 

1.1. Für sämtliche Verträge über die Teilnahme an Sprachkursen (im Folgenden: „Kurs/Kurse“) von LingoWelt Sprachschule (im Folgenden: „LingoWelt“) gelten ausschließlich diese Vertragsbedingungen, welche Inhalt und Grundlage für den Vertrag über die Kursteilname („Unterrichtsvertrag“) zwischen LingoWelt und dem/der Teilnehmer:in (im Folgenden: „Teilnehmer“) darstellen. Abweichende Vertragsbedingungen gelten nur, wenn LingoWelt deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

 

1.2. LingoWelt bietet Sprachunterricht im Rahmen verschiedener Sprachkurse, z.B. Deutschkurse, Französischkurse, Englischkurse, Griechischkurse, Albanischkurse, Kindersprachkurse, Firmensprachkurse, Integrationskurse, Intensivkurse, mobile Sprachkurse, Online- und Hybridkurse.

 

2. Vertragsanbahnung

 

2.1. Informationen auf der Webseite von LingoWelt oder in Prospekten stellen kein verbindliches Angebot durch LingoWelt auf Abschluss eines Vertrages dar. Sie dienen als Einladung zur Abgabe eines Angebotes auf Kursteilnahme durch den Teilnehmer.

 

2.2. Im Vorfeld einer Anmeldung können Teilnehmer von LingoWelt in einem unverbindlichen Beratungsgespräch detaillierte Informationen zu den verfügbaren Kursen erhalten und ein individuelles Kursangebot anfordern, auf dessen Basis sodann die Anmeldung erfolgen kann. Ein Kursangebot informiert den Teilnehmer über Kursdetails, z.B. Kursbezeichnung, Kursniveau, Kursbeginn, Kurskosten, ggf. Teilnahmevoraussetzungen und ggf. einzureichende persönliche Nachweise (etwa einen A1-Nachweis bei Anmeldung zu einem B1-Kurs oder einen Einstufungstest) sowie über diese Vertragsbedingungen. Ein Kursangebot durch LingoWelt ist unverbindlich und stellt noch kein Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar. Es besteht kein Anspruch auf Übermittlung eines individuellen Kursangebotes.

 

3. Anmeldung, Vertragsschluss

 

3.1. Für die Teilnahme an den Kursen von LingoWelt ist eine Anmeldung durch den Teilnehmer und eine Annahmebestätigung durch LingoWelt erforderlich. Die verbindliche Anmeldung durch den Teilnehmer kann mündlich, schriftlich, elektronisch (per E-Mail oder online), per Telefax oder per Post erfolgen. Es wird empfohlen, den Unterrichtsvertrag, welcher mit dem Kursangebot durch LingoWelt an den Teilnehmer übermittelt wird, unterzeichnet via E-Mail an LingoWelt zurückzusenden. Mit der Übermittlung des unterzeichneten Unterrichtsvertrags an LingoWelt bietet der Teilnehmer LingoWelt den Abschluss eines Vertrages über die Kursteilnahme verbindlich an. Die Anmeldung des Teilnehmers erfolgt auf Basis des im Unterrichtsvertrag enthaltenen Kursangebotes, aller dem Teilnehmer zum Zeitpunkt der Anmeldung vorliegenden Informationen sowie unter Anerkennung dieser Vertragsbedingungen. Bei telefonischer Anmeldung erfolgt in der Regel eine Bestätigung durch LingoWelt via E-Mail. Diese ist jedoch nicht Voraussetzung für einen wirksamen Vertragsschluss.

 

3.2. Bei Anmeldung Minderjähriger ist für die Verbindlichkeit der Anmeldung die Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters des Minderjährigen auf der Anmeldung oder die Beifügung einer schriftlichen Einwilligungserklärung eines gesetzlichen Vertreters des Minderjährigen 2 erforderlich. Der Teilnehmer bzw. sein Vertreter hat für alle Vertragsverpflichtungen weiterer Teilnehmer (z.B. Partner, Kinder, Freunde, Mitarbeiter), für die er eine Anmeldung vornimmt, wie für eigene Verpflichtungen einzustehen, soweit er sich hierzu verpflichtet hat. Dasselbe gilt für Personen, die Dritte anmelden, beispielsweise Arbeitgeber oder Firmen, die eine Anmeldung für einen oder mehrere Mitarbeiter vornehmen.

 

3.3. LingoWelt entscheidet nach eigenem Ermessen, ob der Teilnehmer für den gewünschten Kurs in Betracht kommt und die Anmeldung des Teilnehmers angenommen wird. Bei Anmeldung von Personen, die nicht polizeilich in Deutschland gemeldet sind, behält LingoWelt sich das Recht vor, eine Kursanmeldung durch eine dritte Person mit Wohnsitz in Deutschland oder ein SEPA-Lastschrift-Mandat zu fordern.

 

3.4. Die Annahme der Anmeldung des Teilnehmers erfolgt durch Übermittlung einer Anmeldebestätigung durch LingoWelt in Textform an den Teilnehmer bzw. an dessen Vertreter auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. via E-Mail), wodurch der Vertrag über die Kursteilnahme verbindlich zustande kommt. Auch bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen, erfolgt die Anmeldebestätigung in Papierform nur auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmers. Die Anmeldebestätigung durch LingoWelt enthält den Zahlungsplan nebst Zahlungsbedingungen. Sollte innerhalb von 7 Tagen nach Anmeldung durch den Teilnehmer keine Anmeldebestätigung durch LingoWelt erfolgen, ist der Teilnehmer an seine Anmeldung nicht mehr gebunden. Eine spätere Annahme durch LingoWelt gilt als neues Angebot, mit dem LingoWelt die Kursteilnahme unter Abweichungen anbietet. An dieses Angebot hält LingoWelt sich für 7 Werktage gebunden. Sollte der Teilnehmer dieses geänderte Angebot nicht innerhalb von 7 Werktagen annehmen, erlischt das Angebot und es kommt kein Vertrag über eine Kursteilnahme zustande. Die Annahme kann durch ausdrückliche Erklärung des Teilnehmers oder durch Überweisung der Anzahlung erfolgen.

 

3.5. Sofern LingoWelt eine Teilnahme nur unter Abweichungen von der Anmeldung des Teilnehmers anbieten kann, erhält der Teilnehmer eine Anmeldebestätigung unter Hinweis auf die Abweichungen. Die von der Anmeldung abweichende Anmeldebestätigung gilt als neues Angebot, mit dem LingoWelt die Kursteilnahme unter Abweichungen anbietet. An dieses Angebot hält LingoWelt sich für 7 Werktage gebunden. Sollte der Teilnehmer dieses geänderte Angebot nicht innerhalb von 7 Werktagen annehmen, erlischt das Angebot und es kommt kein Vertrag über eine Kursteilnahme zustande. Die Annahme kann durch ausdrückliche Erklärung des Teilnehmers oder durch Überweisung der Anzahlung erfolgen.

 

3.6. Der Teilnehmer bzw. sein Vertreter hat die Richtigkeit der in der Anmeldebestätigung enthaltenen persönlichen Daten und die Angaben zum Kurs unmittelbar zu überprüfen und etwaige Fehler (z.B. einen falsch geschriebenen Namen) unverzüglich an LingoWelt mitzuteilen. Es ist insbesondere sicherzustellen, dass die angegebene E-Mail-Adresse richtig und in der Lage ist, uneingeschränkt E-Mails zu empfangen. Bei einer Nutzung von Spam-Filtern ist die Möglichkeit der Zustellung sicherzustellen. Ein diesbezügliches Versäumnis könnte als Mitverschulden angerechnet werden.

 

3.7. Dem Teilnehmer steht bei Fernabsatzverträgen (z.B. Vertragsschluss via E-Mail, Telefon, Internet) auch bei einer Anmeldung als Verbraucher kein gesetzliches Widerrufsrecht zu, da die Teilnahme an den Kursen von LingoWelt einen spezifischen Zeitraum vorsieht, welcher eine termingebundene Vorhaltung von beschränkten Kapazitäten erfordert (§§ 312g Absatz 2 Nr. 9, 312 Absatz 7 BGB). Dies gilt auch für Online- und Hybridkurse, da LingoWelt auch diese Kurse nur mit begrenzter Teilnehmerzahl durchführt, um die individuelle Betreuung und Ansprache sicherzustellen. Sofern keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde, gilt eine Beschränkung auf eine Gesamtteilnehmerzahl von 12 Teilnehmern. Der Vertrag kann durch 3 Verbraucher jedoch ausnahmsweise widerrufen werden, wenn der Vertragsschluss unter gleichzeitiger Anwesenheit der Vertragsschließenden außerhalb der Geschäftsräume von LingoWelt (z.B. Privatwohnung, Haustürgeschäft) geschlossen wurde (§ 312 Absatz 7, 312g Absatz 1 BGB). Ein Widerrufsrecht besteht nicht, wenn die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers (d.h. auf seine Initiative) geführt wurden (§ 312 Absatz 7 BGB). Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Wer in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (z.B. im Rahmen von Mitarbeiter- oder Firmenkursen) ist kein Verbraucher.

 

3.8. Dem Teilnehmer stehen die vertraglichen Rücktrittsrechte nach Maßgabe dieser Vertragsbedingungen zu.

 

4. Leistungsumfang, Vertragspflichten von LingoWelt

 

4.1. Der konkrete Leistungsumfang (Art, Dauer, Umfang des Kurses) bestimmt sich nach dem im Rahmen der Anmeldung auf Grundlage des Kursangebotes individuell getroffenen Vereinbarungen im Unterrichtsvertrag.

 

4.2. LingoWelt wird für die Verschaffung der vertraglich vereinbarten Leistungen sorgen, insbesondere dafür, den vertraglich bestimmten Unterricht und die Vermittlung von Sprachfähigkeiten anzubieten sowie dem Teilnehmer die geregelte Teilnahme zu ermöglichen.

 

4.3. Ein bestimmter Erfolg des Kurses (z.B. die Erlangung eines bestimmten Sprachniveaus) oder eine bestimmte Art oder Qualität der Leistung ist nur geschuldet, wenn dies durch LingoWelt ausdrücklich zugesichert ist.

 

5. Teilnehmerzusammensetzung, Mindestteilnehmerzahlen

 

5.1. Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Teilnehmerzahl oder eine bestimmte (z.B. nationale) Zusammensetzung der Teilnehmer.

 

5.2. Die jeweils geltenden Mindestteilnehmerzahlen werden in den Anmeldeunterlagen festgehalten. Sofern keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde, gilt eine Mindestteilnehmerzahl von 8 Teilnehmern. Sofern die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, ist LingoWelt berechtigt, nach Maßgabe dieser Vertragsbedingungen vom Vertrag zurückzutreten (siehe Ziffer 13.3).

 

6. Leistungsänderungen („Kursanpassungen“) durch LingoWelt

 

6.1. LingoWelt behält sich vor, vereinbarte Leistungen einseitig zu ändern oder von ihnen abzuweichen, wenn die Änderung oder Abweichung aufgrund nach Vertragsschluss eintretender und von LingoWelt nicht beeinflussbarer und nicht vorhersehbarer Umstände, sachlich gerechtfertigt und dem Teilnehmer unter Berücksichtigung der Interessen von LingoWelt zumutbar ist.

 

6.2. Als zumutbar werden insbesondere angesehen: Kleinere Änderungen oder Abweichungen hinsichtlich bereits in Aussicht gestellter Lehrkräfte oder Klassenräume, soweit der Gesamtzuschnitt des Kurses nicht beeinträchtigt wird. 4

 

6.3. LingoWelt wird den Teilnehmer unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrundes klar und verständlich über die Vertragsänderung und über einen dadurch ggf. geringeren Kurspreis unterrichten.

 

6.4. Bei unzumutbaren Leistungsänderungen, die den gesamten Kurs betreffen, ist der Teilnehmer berechtigt, unter Erstattung geleisteter Kursentgelte, unverzüglich nach Kenntnis von der Leistungsänderung vom Vertrag zurückzutreten oder unter voller Anrechnung der geleisteten Kursentgelte auf einen anderen Kurs umzubuchen, sofern ein solcher angeboten wird. Sind nur einzelne Kurseinheiten von unzumutbaren Leistungsänderungen betroffen, besteht nur ein Erstattungsanspruch hinsichtlich anteiliger Kursentgelte oder ein Umbuchungsanspruch hinsichtlich einzelner Einheiten, aber kein Rücktrittsrecht.

 

7. Auflagen und Einschränkungen („Corona-Klausel“)

 

7.1. Der Teilnehmer wird darauf hingewiesen, dass LingoWelt die vertraglich vereinbarten Leistungen stets unter Beachtung behördlicher und gesetzlicher Vorgaben erbringen wird.

 

7.2. Der Teilnehmer wird behördliche und gesetzliche Vorgaben bei der Inanspruchnahme der vertraglichen Leistungen beachten. Im Falle von Einschränkungen vertraglicher Leistungen, insbesondere aufgrund von Pandemien (z.B. Corona-Pandemie), wird der Teilnehmer angemessene und zumutbare Kursanpassungen akzeptieren. Bei Unzumutbarkeit ist der Teilnehmer berechtigt, unter Erstattung geleisteter Kursentgelte, vom Vertrag zurückzutreten oder unter voller Anrechnung der geleisteten Kursentgelte auf einen anderen Kurs umzubuchen.

 

8. Mitwirkungs- und Verhaltenspflichten des Teilnehmers, Gewährleistung und Fristsetzung

 

8.1. Der Teilnehmer verpflichtet sich zum rechtzeitigen und pünktlichen Erscheinen zum Unterricht, zur störungsfreien Kursteilnahme und zur rechtzeitigen Zahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung.

 

8.2. Sollten Mängel hinsichtlich der vertraglich vereinbarten Leistungen auftreten, stehen dem Teilnehmer die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu, nachdem er LingoWelt eine angemessene Frist zur Nachbesserung oder Nacherfüllung gesetzt hat und diese trotz zweimaligen Versuchs fehlgeschlagen oder erfolglos verstrichen ist. Sofern ein Mangel nur unerheblich ist, sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.

 

9. Zahlungsweise

 

9.1. Die Zahlung der vereinbarten Vergütung erfolgt abschnittsweise durch monatlich zu entrichtende Kursentgelte, die über die gesamte Kurslaufzeit monatlich jeweils spätestens am 15. Werktag des Vormonats zum laufenden Kursmonat zur Zahlung fällig sind (Beispiel: Das Kursentgelt für Februar ist am 15. Januar fällig, das Kurzentgelt für März ist am 15. Februar fällig, etc.). Liegen zwischen Anmeldung und Kursbeginn weniger als 14 Tage, ist das Kursentgelt für den ersten Kursmonat sofort zur Zahlung fällig (Beispiel: Bei einer Anmeldung am 29. Januar ist das Kursentgelt für den Februar direkt am 29. Januar fällig, das Kurzentgelt für März am 15. Februar, das Kursentgelt für April am 15. März, etc.)
 
9.2. Eine Gesamtrechnung nebst Zahlungsplan erhält der Teilnehmer mit der Anmeldebestätigung.
 
9.3. Wenn der Teilnehmer einen Zahlungsbeleg über die vollständige Zahlung des Kursentgelts bereits vor Kursende wünscht, was beispielsweise für die Erlangung eines Visums erforderlich sein kann, steht es ihm frei, das gesamte Kursentgelt bereits vor Kursbeginn zu bezahlen. Auf Verlangen stellt LingoWelt eine Rechnung aus.
 
9.4. Bei Zahlungsverzug des Teilnehmers ist LingoWelt nach Fälligkeit, Mahnung und Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen. Dies gilt nicht, wenn LingoWelt selbst nicht zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung bereit und in der Lage ist oder wenn dem Teilnehmer ein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht zusteht.
 
9.5. Sofern nach Rücktritt des Teilnehmers eine Entschädigung gemäß Ziffer 12 zu leisten ist, wird diese Entschädigungsleistung mit bereits erfolgten Zahlungen verrechnet. Differenzen sind sofort nach Rechnungsstellung fällig.

 

10. Laufzeit und Kündigung

 

10.1. Die Laufzeit des Kurses bestimmt sich nach der erforderlichen Anzahl der für den jeweils angestrebten Kurserfolg erforderlichen Kursmonate und wird im Unterrichtsvertrag festgehalten.

 

10.2. Während einer vereinbarten Kurslaufzeit von maximal 6 Monaten besteht Vertragsbindung innerhalb derer der Vertrag nicht vorzeitig ordentlich gekündigt werden kann.

 

10.3. Bei Kursen mit unbestimmter Dauer oder einer Laufzeit von über 6 Monaten („Dauerkurse“) haben beide Vertragsparteien ein ordentliches Kündigungsrecht zum Ende des ersten Kurshalbjahres sowie in Folge zum Ende jedes Quartals, jeweils mit zweimonatiger Frist zum Ende des Halbjahres bzw. Quartals. Beispiel: Beginnt ein Kurs am 01.01. ist er erstmals zum 30.06. kündbar (Kündigung bis 30.04.). Danach ist er zum 30.09. (Kündigung bis 30.07.), 31.12. (Kündigung bis 31.10.), 31.03. (Kündigung bis 31.01.) und 30.06. (Kündigung bis 30.04.) ordentlich kündbar.

 

10.4. Das Recht auf außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund gemäß §§ 626 ff. BGB bleibt beiden Vertragsparteien vorbehalten, sofern die Fortsetzung des Unterrichtsvertrags für den Kündigenden unzumutbar erscheint.

 

11. Nichtinanspruchnahme des Kurses oder einzelner Kurseinheiten durch den Teilnehmer

 

11.1. Nimmt ein Teilnehmer einzelne Kurseinheiten aus Gründen, die ausschließlich in der Sphäre des Teilnehmers liegen (z.B. persönliche Verhinderung, Verspätung durch Stau u.a.) und nicht von LingoWelt zu vertreten sind, nicht oder nicht vollständig in Anspruch, besteht keinen Anspruch auf anteilige Erstattung von Zahlungen, Befreiung von der Leistungspflicht oder das Nachholen verpasster Kurseinheiten, sofern LingoWelt zur ordnungsgemäßen Erbringung der Leistung bereit war und kein Fall höherer Gewalt oder eines dringenden wichtigen Grundes vorliegt. Höhere Gewalt ist ein unvorhergesehenes, von außen kommendes, von den Parteien nicht kontrollierbares oder zu vertretendes Ereignis, beispielsweise Naturkatastrophen, politische Unruhen, Streiks, Terrorakte, Pandemien.

 

11.2. Sofern im Rahmen von Einzelunterricht die Unterrichtseinheit nachweislich (Nachweis z.B. durch ärztliche Bescheinigung) aus zwingenden Gründen durch den Teilnehmer abgesagt wird, bemüht sich LingoWelt, einen passenden Ersatztermin anzubieten, soweit der Kurs spätestens 24 Stunden vor Kursbeginn abgesagt wird. Es besteht kein Anspruch auf Erstattung geleisteter Zahlungen. Bei Gruppenunterricht entfallen nicht beanspruchte Kurseinheiten.

 

11.3. Der Kurs oder einzelne Kurseinheiten können in Abstimmung mit LingoWelt auf einen Ersatzteilnehmer übertragen werden. LingoWelt kann den Ersatzteilnehmer nur aus berechtigten Gründen (z.B. unpassendes Leistungsniveau, zweifelhafte Zahlungsfähigkeit) ablehnen. 6

 

12. Rücktritt durch den Teilnehmer vor Kursbeginn, Rücktrittsentschädigung

 

12.1. Tritt der Teilnehmer vor Kursbeginn vom Vertrag zurück oder erscheint er nicht zum Kurs, kann LingoWelt eine angemessene Entschädigung für getroffene Vorkehrungen und Aufwendungen bis zur Höhe des vereinbarten Kurspreises verlangen, soweit der Rücktritt des Teilnehmers nicht von LingoWelt zu vertreten und/oder nicht wegen Störung der Geschäftsgrundlage oder infolge höherer Gewalt erfolgt ist. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich oder via E-Mail zu erklären.

 

12.2. Tritt der Teilnehmer vor Kursbeginn vom Vertrag zurück oder erscheint er nicht zum Kurs, verliert LingoWelt den Anspruch auf den vereinbarten Kurspreis, kann aber eine angemessene Entschädigung für getroffene Vorkehrungen und Aufwendungen verlangen, soweit der Rücktritt des Teilnehmers nicht von LingoWelt zu vertreten und/oder nicht wegen Störung der Geschäftsgrundlage oder infolge höherer Gewalt erfolgt ist.

 

12.3. Die Entschädigung bemisst sich unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was LingoWelt durch anderweitige Verwendung der Leistung erwirbt, und ist von LingoWelt konkret zu beziffern und zu belegen.
 

12.4. Nur wenn die geleisteten Zahlungen auf den Kurspreis, die zu leistende Entschädigung übersteigen, wird LingoWelt diesen Anteil unverzüglich nach dem Rücktritt zurückzahlen. Anderenfalls wird das Kursentgelt einbehalten.

 

13. Rücktritt durch LingoWelt, Kursabsagen

 

13.1. LingoWelt kann vor Kursbeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn LingoWelt wegen Störung der Geschäftsgrundlage oder aufgrund höherer Gewalt (Ziffer 11.1) an der Erfüllung des Vertrages gehindert ist. LingoWelt hat den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis des Rücktrittsgrundes zu erklären. Der Teilnehmer hat im Falle eines Rücktritts einen Anspruch auf Erstattung ggf. bereits geleisteter Zahlungen auf den Kurspreis, jedoch keinen Anspruch auf eine zusätzliche Entschädigung.

 

13.2. Sollte der Kurs aus wichtigem Grund (z.B. Krankheit, Unfall des Kursleiters, technischen Störungen) nicht stattfinden können, kann es zu terminlichen Verlegungen des Kurses kommen. Nach seinem Ermessen wird LingoWelt den Kurs ersatzweise in Form von Online-Kurseinheiten anbieten. LingoWelt wird den Teilnehmer hierüber unverzüglich nach Kenntnis des Grundes unterrichten.

 

13.3. In diesem Fall hat der Teilnehmer das Recht, nach seiner Wahl an einem anderen Kurs teilzunehmen oder von der Kursteilnahme zurückzutreten und bereits geleistete Zahlungen zurückerstattet zu erhalten. Seine Wahl wird der Teilnehmer unverzüglich nach Kenntnis des Kursausfalls an LingoWelt mitteilen.

 

13.4. Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl (Ziffer 5.2) ist LingoWelt berechtigt, den Kurs ersatz- und entschädigungslos zu streichen. LingoWelt wird hierüber informieren, sobald ersichtlich ist, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann. LingoWelt wird bereits geleistete Zahlungen unverzüglich zurückerstatten, es sei denn, der Teilnehmer wünscht die Teilnahme an einem anderen gleichwertigen Kurs („Ersatzkurs“), für den LingoWelt Kapazitäten anbieten kann. In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen mit den Kosten für den Ersatzkurs verrechnet. Überzahlungen werden dem Teilnehmer unverzüglich erstattet.

 

13.5. Zusammen mit der Stornierung wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl kann LingoWelt dem Teilnehmer einen Kurs mit verringerter Teilnehmerzahl, Stundenzahl oder Gruppengröße („Unterrichtsverdichtung“) anbieten. Das Angebot auf Unterrichtsverdichtung kann der Teilnehmer innerhalb einer im Angebot genannten Frist von in der Regel 3 Tagen annehmen. Nimmt der Teilnehmer das Angebot nicht an, gilt der Kurs als storniert. Die Erstattung bereits geleisteter Zahlungen richtet sich nach vorstehender Ziffer. 7

 

14. Ausschluss des Teilnehmers von den vertraglichen Leistungen

 

14.1. Verletzt der Teilnehmer seine Vertragspflichten oder stört den Kurs nachhaltig in einem Maße, dass LingoWelt die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen, insbesondere den Schutz- und Sorgfaltspflichten von LingoWelt gegenüber anderen Teilnehmern, bis zur vereinbarten Beendigung des Kurses nicht mehr zugemutet werden kann, hat LingoWelt das Recht, den Teilnehmer nach erfolgloser Abmahnung von den weiteren vertraglichen Leistungen auszuschließen. In diesem Fall behält LingoWelt den Anspruch auf den Kurspreis unter Anrechnung des Wertes ersparter Aufwendungen, Erstattungen oder Leistungen aus anderweitiger Verwendung der Leistung.

 

14.2. Dem Teilnehmer bleibt das Recht auf außerordentliche Kündigung erhalten.

 

15. Haftungsbeschränkung

 

15.1. LingoWelt haftet für vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzung sowie für Schäden wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Dies gilt auch für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen von gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen von LingoWelt.

 

15.2. Bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung haftet LingoWelt nur bei Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, die die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Teilnehmer vertrauen darf. Dabei haftet LingoWelt nur beschränkt auf den jeweils bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden, höchstens jedoch auf den Betrag des vollen Kurspreises. Dies gilt auch für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen von gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen von LingoWelt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

 

15.3. LingoWelt haftet nur für Schäden, die aus der Missachtung von Vertragspflichten des Teilnehmers erfolgen, wenn LingoWelt eigene Informationspflichten schuldhaft verletzt hat.

 

15.4. LingoWelt haftet auch dann nicht für die rechtzeitige Beantragung oder Erteilung von Visa, wenn LingoWelt den Teilnehmer eingeladen hat oder einen Zahlungsbeleg (siehe Ziffer 9.3) hierfür ausgestellt hat, es sei denn, LingoWelt hat diesbezüglich eigene vertragliche Pflichten schuldhaft verletzt.

 

16. Datenschutz

 

Personenbezogene Daten, die der Teilnehmer zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. Alle personenbezogenen Daten werden in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG („Datenschutz-Grundverordnung“) und nach den geltenden Datenschutzbestimmungen bearbeitet. Weitere Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten finden sich in der Datenschutzerklärung von LingoWelt auf der Webseite von LingoWelt. 8

 

17. Geltendes Recht und Schlussvorschriften

 

17.1. Dieses Vertragsverhältnis, einschließlich der Form des Zustandekommens sowie sämtlicher sich aus ihm ergebenden Rechte und Pflichten, unterliegt deutschem Recht, soweit der Teilnehmer seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder in der Schweiz hat. In diesem Fall bleiben zwingende Schutzvorschriften des Staates, in dem der Teilnehmer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, anwendbar, sofern er nicht in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Soweit der Teilnehmer seinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht in einem Mitgliedstaat der EU oder der Schweiz hat, gilt das Recht am Sitz von LingoWelt.

 

17.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, so wird hiervon die Wirksamkeit dieser Vereinbarung im Übrigen nicht berührt.

 

© Diese Vertragsbedingungen sind urheberrechtlich geschützt. Rechtsanwalt, Rechtsanwaltskanzlei Vandersanden, info@kanzlei-vandersanden.de, 10/2022 (D306-22).

 

Vertragspartner ist LingoWelt:

 

Firmenname und Firmierung: LingoWelt Sprachschule

Adresse: Scheffelstr. 2, 78224 Singen (Hohentwiel)

Geschäftsführung: Inhaber Besar Dragovoja

E-Mail: info@lingowelt.de

Webseite: www.lingowelt.de

Kontakt

Tel: 077313194736

Mobile: +49 176 322 13 629 

Web: www.lingowelt.de

E-Mail: info@lingowelt.de

Hegaustraße 23,

78224 Singen (Hohentwiel)

Öffnungszeiten:

Montag:         09:00  – 13:00

                    15:30 – 17:30

Dienstag:        09:00  – 13:00

                    15:30 – 17:30

Mittwoch:       09:00  – 13:00

                    15:30 – 17:30

Donnerstag:    09:00  – 13:00

                    15:30 – 17:30

Freitag:           09:00 – 13:00

Für weitere Informationen
Landkreis Konstanz
Landesspracheninstitut Bochum
TELC, The European Language Certificates
inSi e.V. - Integration in Singen

Mitglied bei

Altenheim
Sprach concept
Agentur für Karriere und Entwicklung
Fachkraftvermittlung Bayern
Barmer
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